Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz

Um unsere aktiven Mitglieder bei Spieltagen und Veranstaltungen besser abzusichern, hat der Vorstand eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen, die selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug absichert. Das bedeutet, dass alle Unfälle auf Fahrten zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins und zum Teil des Verbands sowie auch Parkzeiten hierdurch versichert sind. Hierzu gehören zum Beispiel Spieltage, Training, Vereinsturniere, sonstige sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen, Vorstands- und Ausschusssitzungen, Hauptversammlungen, Termine mit Behörden und Veranstaltungen des Billardverbands wie Kadertraining, Ausbildungen, Einzelmeisterschaften etc. Auch die Beförderung von Mitgliedern durch Eltern, Freunde etc. zählt zu den versicherten Fahrten. Zum Versicherungsumfang gehören auch Rechtsschutzleistungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Nicht versichert sind Besorgungsfahrten.

Sollte also auf irgendeiner Fahrt, die auch nur im Entferntesten mit dem BC Feuersee zu tun hat, ein Verkehrsunfall verschuldet werden, so muss dieser umgehend der Geschäftsstelle des BC Feuersee gemeldet werden, damit diese klären kann, ob und in welchem Umfang der entstandene Schaden durch die Kfz-Zusatzversicherung gedeckt ist. Sollte die Geschäftsstelle des Vereins nicht erreichbar sein, kann man sich auch direkt an die ARAG wenden.

Die Mitgliedsnummer des Vereins bei der ARAG lautet SpV 17/20404, die Vertragsnummer für die Kfz-Zusatzversicherung SpV 1022403.

Die Kfz-Zusatzversicherung übernimmt im Falle eines selbst verschuldeten Verkehrsunfalls die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug abzüglich eines Selbstbehalts in Höhe von 150 EUR.

Folgende Verhaltensregeln sind im Schadensfall unbedingt zu berücksichtigen:

  • Der Unfall muss polizeilich aufgenommen werden. Hierzu gehört auch die Benennung von Unfallzeugen.
  • Die Geschäftsführung des BC Feuersee ist umgehend über den Unfall zu informieren, um den Schaden beim Versicherer anzeigen zu können.
  • Vor der Reparatur eines entstandenen Schadens muss ein Kostenvoranschlag (ggf. mit Schadensfotos) beim Versicherer eingereicht werden.
  • Der Versicherer benötigt außerdem Kopien der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung, des Fahrzeugscheins und des Versicherungsnachweises.
  • Falls die Reparatursumme den Betrag von 1.500 EUR übersteigt oder im Falle eines Totalschadens ist zusätzlich das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich, der durch den Versicherer beauftragt wird.

Bei Fragen zur Kfz-Versicherung kann man sich gerne jederzeit an die Geschäftsstelle des BC Feuersee wenden.